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Volkswagen-Pkw
Pauschaler Nachlass für Schwerbehinderte in Höhe von 18,0% möglich.
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Zusätzlicher Nachlass für Schwerbehinderte von bis zu +5% möglich.
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Volvo
alle Volvo-PKW 15,0%
Volkswagen
der neue Passat min 14,5%
Golf min 14,5%
Transporter 16,0%
Scirocco min 14,5%
Tiguan min 14,5%
Hinweis:
ca.- und bis-Angaben können ausstattungsbedingt leicht nach unten oder oben abweichen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen der A&W netcar GmbH, Haarholzer Str. 62, 44797 Bochum - nachfolgend ”A&W” genannt - gelten für alle Angebote und sowie alle Vermittlungen, die über die Internetportale des Unternehmens, die Intranetplattformen von angeschlossenen Partnern, eine Marketingaktion oder über einen sonstigen Direktkontakt zwischen Kunden und A&W getätigt werden. Als Kunde wird jeder bezeichnet, der mit A&W über die vorgenannten Kanäle Kontakt aufnimmt.

2 Vermittlungsverträge
2.1 A&W bringt Anbieter und Kunden mittels eigener Werbung und von Händlern übernommener Warenangebote sowie eines auf Basis von Händlerangaben durch A&W kalkulierten Preises zusammen. A&W wird durch den Kunden mit der Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen dem Kunden und einem Händler beauftragt. Die Vermittlung kommt zustande, wenn A&W den vom Kunden unterschriebene A&W Vermittlungsauftrag annimmt. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn A&W die Auftragsannahme nicht unverzüglich ablehnt.

2.2 Der Vertrag gilt mit der Übermittlung des Vermittlungsvertrags durch A&W an den ausliefernden Händler erfüllt.

2.3 Die Erstellung eines Vermittlungsangebotes durch A&W erfolgt kostenlos, unabhängig davon, ob der Kunde das Angebot annimmt oder sich dagegen entscheidet. Eine Vermittlungsgebühr, eine gesonderte vom Kunden zu zahlende Provision, Vorauszahlungen oder Ähnliches werden bei Lieferungen innerhalb von Deutschland nicht erhoben, sofern der Vermittlungsvertrag nicht ausdrücklich eine gesonderte Regelung hierzu enthält. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen werden gesonderte Regelungen zwischen den Vertragspartnern getroffen.

2.4 Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist A&W berechtigt dem Kunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von Eur 500,00 zu berechnen, wenn der Kunde vom dem zwischen ihm und A&W wirksam zustande gekommenen Vermittlungsvertrag bzw. von dem mit dem Handelspartner geschlossenen Kaufvertrag zurück tritt. Dies gilt auch wenn der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Handelspartner einvernehmlich aufgelöst oder storniert wird.

3 Preise, Liefertermine und Auslieferung
3.1 Die angegebenen Preise für das Fahrzeug sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Überführungskosten werden ausgewiesen. Die Preise und Überführungskosten sind mit dem ausliefernden Händler bei der Angebotserstellung abgestimmt. Die Überführungskosten hängen vom Auslieferungsstandort ab.

3.2 Die Auslieferung erfolgt je nach den getroffenen Vereinbarungen im Vermittlungsvertrag durch den jeweiligen Händler oder Hersteller. Die Überführungskosten sind auf diesen Auslieferungsort abgestellt. Eine direkte Anlieferung an einen von Kunden genannten Ort wird gesondert vereinbart und berechnet.

3.3 Als Liefertermin wird eine unverbindliche Angabe auf der Grundlage der dem Händler vorliegenden Informationen des Herstellers über die bei Auftragserteilung geltenden Lieferfristen für das jeweilige Modell gemacht.

4 Lieferbeschränkungen und –änderungen
4.1 Die von A&W offerierten Angebote gelten, auch wenn es nicht ausdrücklich bei dem jeweiligen Angebot vermerkt ist, nur "solange der Vorrat reicht". Wenn das zur Vermittlung beauftragte Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist, der Händler nicht mehr lieferfähig ist oder das Fahrzeug technisch nicht oder nicht mehr vom Hersteller geliefert wird hat A&W das Recht, den Vermittlungsauftrag nicht anzunehmen oder sich von dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen. Gleiches gilt, falls sich die Bezugskonditionen verändert haben oder die den Preisen zugrunde liegenden Marketingaktionen des Herstellers oder Händlers ausgelaufen sind.

4.2 Auch bei Irrtümern in der dem Vermittlungsauftrag zugrunde liegenden Fahrzeugkonfiguaration sowie bei irrtümlich vergessenen Preisbestandteilen wie z. B. Sonderausstattungen, MWSt. oder Überführungskosten hat A&W das Recht, den Vermittlungsauftrag nicht anzunehmen oder sich von dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen.

4.3 In den unter 4.1 und 4.2 genannten Fällen wird A&W den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist. Gleichzeitig wird sich A&W um eine geeignete Alternative bemühen.

5 Kaufvertrag
5.1 Der Kunde erhält auf der Grundlage des Vermittlungsvertrags vom ausliefernden Händler einen Kaufvertrag und eine darauf aufbauende Auftragsbestätigung für das bei A&W vom Kunden in Auftrag gegebene Fahrzeug.

5.2 A&W selbst wird nicht Partei des vermittelten Kaufvertrages. A&W obliegt auch nicht die Prüfung der Inhalte des Kaufvertrages. Das betrifft insbesondere die Übertragung der Inhalte des Vermittlungsvertrags in den Kaufvertrag. Nach Abschluss des Kaufvertrags bestehen vertraglichen Beziehungen zur Lieferung des im Vermittlungsauftrag bezeichneten Fahrzeugs und der damit verbundenen Konditionen und sonstigen Regelungen nur noch zwischen Kunden und lieferndem Händler.

6 Zahlung des Kaufpreises
6.1 Der Kaufpreis des Fahrzeugs einschließlich MWSt. und Überführungskosten wird unmittelbar vor Fahrzeugübernahme an den ausliefernden Händler fällig.

6.2 Die Bezahlung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels LZB-Scheck, bankbestätigtem Scheck der Hausbank, per vor Fahrzeugübergabe beim Händler eingegangene Überweisung oder in bar. A&W weist ausdrücklich darauf hin, dass Schuld befreiende Zahlungen ausschließlich an den ausliefernden Händler geleistet werden können. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind gesonderte Regelungen gültig.

7 Verwendung von Daten
Durch den Abschluss des Vermittlungsauftrags erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass A&W die vom Kunden angegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt sowie sie an den ausliefernden Händler weiterleitet. Der Kunde erklärt sich weiter bereit, dem Händler ergänzende Daten für den Abschluss und die Ausführung des Kaufvertrags zur Verfügung zu stellen und stimmt eine Weitergabe an den Hersteller im Rahmen der Erfüllung des Kaufvertrags zu. Der Kunde ist berechtigt, die Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten nach der Abwicklung zu verlangen.

8 Haftung und Schadenersatz
8.1 A&W ist reine Vermittlungsagentur. A&W haftet nicht für die Annahme des Vermittlungsauftrags durch den Händler und allen sich aus einer eventuellen verspäteten Annahme oder eine Nichtannahme des Auftrags durch den Händler ergebenden Folgen. A&W haftete auch nicht dafür, dass die Bestandteile des Vermittlungsauftrags vollständig und richtig in den nachfolgenden Kaufvertrag übernommen werden.

8.2 A&W haftet für sämtliche Angelegenheiten aus dem Kaufvertrag zwischen Kunden und Händler/Hersteller nicht. A&W haftet insbesondere nicht für die Vertragserfüllung durch den Händler oder durch den Hersteller/Importeur des Fahrzeugs. A&W haftet nicht für die Beschaffenheit und irgendwelche Mängel aus dem Betrieb des Fahrzeugs.

8.3 Ausgeschlossen ist neben der Haftung von A&W insbesondere auch die persönliche Haftung der Inhabers bzw. der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von A&W für während oder nach der Auftragsabwicklung verursachte Schäden, ausgenommen für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und solche, die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht entstanden sind. Entsprechendes gilt für vor der Auftragsabwicklung entstandene Schäden. A&W haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden.

9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum.


Stand 07.05.2007

i-Icon der Vermittlungsablauf

In 4 einfachen Schritten zum Neufahrzeug:

  1. Sie senden uns Ihre Wunschkonfiguration zu. Diese können Sie direkt bei uns oder auf der Hersteller-Seite erstellen.

  2. Gerne rechnen wir Ihnen darauf ein maßgeschneidertes Angebot. Egal, ob Barkauf, Finanzierung oder Leasing.

  3. Bei konkretem Kaufinteresse senden wir Ihnen per eMail unseren Vermittlungsvertrag zu, mit dem Sie uns beauftragen, die Beschaffung des Wunschautos einzuleiten.

  4. Nach Rücksendung des Vermittlungsvertrages erhalten Sie zeitnah automatisch den regulären Kaufvertrag eines unserer Händler-Partner zugesandt, in dem Ihnen unser Angebotspreis natürlich bestätigt wird.

Nun kann die Vorfreude beginnen! :-)

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