Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen der A&W netcar GmbH,
Haarholzer Str. 62, 44797 Bochum - nachfolgend ”A&W” genannt
- gelten für alle Angebote und sowie alle Vermittlungen,
die über die Internetportale des Unternehmens, die
Intranetplattformen von angeschlossenen
Partnern, eine Marketingaktion oder über einen sonstigen
Direktkontakt zwischen Kunden und A&W getätigt
werden. Als Kunde wird jeder bezeichnet, der mit A&W über
die vorgenannten Kanäle Kontakt aufnimmt.
2 Vermittlungsverträge
2.1 A&W bringt Anbieter und Kunden mittels eigener
Werbung und von Händlern übernommener Warenangebote
sowie eines auf Basis von Händlerangaben
durch A&W kalkulierten Preises zusammen. A&W
wird durch den Kunden mit der Vermittlung eines Kaufvertrages
zwischen dem Kunden und einem Händler beauftragt.
Die Vermittlung kommt zustande, wenn A&W den vom
Kunden unterschriebene A&W Vermittlungsauftrag
annimmt. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn A&W
die Auftragsannahme nicht unverzüglich ablehnt.
2.2 Der Vertrag gilt mit der Übermittlung des Vermittlungsvertrags
durch A&W an den ausliefernden Händler erfüllt.
2.3 Die Erstellung eines Vermittlungsangebotes durch
A&W erfolgt kostenlos, unabhängig davon, ob
der Kunde das Angebot annimmt oder sich dagegen entscheidet.
Eine Vermittlungsgebühr, eine gesonderte vom Kunden
zu zahlende Provision, Vorauszahlungen oder Ähnliches
werden bei Lieferungen innerhalb von Deutschland nicht
erhoben, sofern der Vermittlungsvertrag nicht ausdrücklich
eine gesonderte Regelung hierzu enthält. Bei
grenzüberschreitenden Lieferungen werden gesonderte
Regelungen zwischen den Vertragspartnern getroffen.
2.4 Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist A&W berechtigt dem Kunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von Eur 500,00 zu berechnen, wenn der Kunde vom dem zwischen ihm und A&W wirksam zustande gekommenen Vermittlungsvertrag bzw. von dem mit dem Handelspartner geschlossenen Kaufvertrag zurück tritt. Dies gilt auch wenn der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Handelspartner einvernehmlich aufgelöst oder storniert wird.
3 Preise, Liefertermine und Auslieferung
3.1 Die angegebenen Preise für das Fahrzeug sind
Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Überführungskosten
werden ausgewiesen. Die Preise und Überführungskosten
sind mit dem ausliefernden Händler bei der Angebotserstellung
abgestimmt. Die Überführungskosten hängen
vom Auslieferungsstandort ab.
3.2 Die Auslieferung erfolgt je nach den getroffenen
Vereinbarungen im Vermittlungsvertrag durch den jeweiligen
Händler oder Hersteller. Die Überführungskosten
sind auf diesen Auslieferungsort abgestellt. Eine direkte
Anlieferung an einen von Kunden genannten Ort wird gesondert
vereinbart und berechnet.
3.3 Als Liefertermin wird eine unverbindliche Angabe
auf der Grundlage der dem Händler vorliegenden Informationen
des Herstellers über die bei Auftragserteilung geltenden
Lieferfristen für das jeweilige Modell gemacht.
4 Lieferbeschränkungen und –änderungen
4.1 Die von A&W offerierten Angebote gelten, auch
wenn es nicht ausdrücklich bei dem jeweiligen Angebot
vermerkt ist, nur "solange der Vorrat reicht".
Wenn das zur Vermittlung beauftragte Fahrzeug nicht mehr
verfügbar ist, der Händler nicht mehr lieferfähig
ist oder das Fahrzeug technisch nicht oder nicht mehr
vom Hersteller geliefert wird hat A&W das Recht,
den Vermittlungsauftrag nicht anzunehmen oder sich von
dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen. Gleiches gilt,
falls sich die Bezugskonditionen verändert haben
oder die den Preisen zugrunde liegenden Marketingaktionen
des Herstellers oder Händlers ausgelaufen sind.
4.2 Auch bei Irrtümern in der dem Vermittlungsauftrag
zugrunde liegenden Fahrzeugkonfiguaration sowie bei irrtümlich
vergessenen Preisbestandteilen wie z. B. Sonderausstattungen,
MWSt. oder Überführungskosten hat A&W das
Recht, den Vermittlungsauftrag nicht anzunehmen oder
sich von dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen.
4.3 In den unter 4.1 und 4.2 genannten Fällen wird
A&W den Kunden unverzüglich darüber informieren,
dass eine Lieferung nicht möglich ist. Gleichzeitig
wird sich A&W um eine geeignete Alternative bemühen.
5 Kaufvertrag
5.1 Der Kunde erhält auf der Grundlage des Vermittlungsvertrags
vom ausliefernden Händler einen Kaufvertrag und
eine darauf aufbauende Auftragsbestätigung
für das bei A&W vom Kunden in Auftrag gegebene
Fahrzeug.
5.2 A&W selbst wird nicht Partei des vermittelten
Kaufvertrages. A&W obliegt auch nicht die Prüfung
der Inhalte des Kaufvertrages. Das betrifft insbesondere
die Übertragung der Inhalte des Vermittlungsvertrags
in den Kaufvertrag. Nach Abschluss des Kaufvertrags bestehen
vertraglichen Beziehungen zur Lieferung des im Vermittlungsauftrag
bezeichneten Fahrzeugs und der damit verbundenen Konditionen
und sonstigen Regelungen nur noch zwischen Kunden und
lieferndem Händler.
6 Zahlung des Kaufpreises
6.1 Der Kaufpreis des Fahrzeugs einschließlich
MWSt. und Überführungskosten wird unmittelbar
vor Fahrzeugübernahme an den ausliefernden Händler
fällig.
6.2 Die Bezahlung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland mittels LZB-Scheck, bankbestätigtem
Scheck der Hausbank, per vor Fahrzeugübergabe
beim Händler eingegangene Überweisung oder
in bar. A&W weist ausdrücklich darauf hin, dass
Schuld befreiende Zahlungen ausschließlich an den
ausliefernden Händler geleistet werden können.
Bei Zahlungen aus dem Ausland sind gesonderte Regelungen
gültig.
7 Verwendung von Daten
Durch den Abschluss des Vermittlungsauftrags erklärt
der Kunde sein Einverständnis damit, dass A&W
die vom Kunden angegebenen persönlichen Daten speichert,
verarbeitet und benutzt sowie sie an den ausliefernden
Händler weiterleitet. Der Kunde erklärt sich
weiter bereit, dem Händler ergänzende Daten
für den Abschluss und die Ausführung des Kaufvertrags
zur Verfügung zu stellen und stimmt eine Weitergabe
an den Hersteller im Rahmen der Erfüllung des Kaufvertrags
zu. Der Kunde ist berechtigt, die Löschung seiner
gespeicherten persönlichen Daten nach der Abwicklung
zu verlangen.
8 Haftung und Schadenersatz
8.1 A&W ist reine Vermittlungsagentur. A&W haftet
nicht für die Annahme des Vermittlungsauftrags durch
den Händler und allen sich aus einer eventuellen
verspäteten Annahme oder eine Nichtannahme des Auftrags
durch den Händler ergebenden Folgen. A&W
haftete auch nicht dafür, dass die Bestandteile
des Vermittlungsauftrags vollständig und richtig
in den nachfolgenden Kaufvertrag übernommen werden.
8.2 A&W haftet für sämtliche Angelegenheiten
aus dem Kaufvertrag zwischen Kunden und Händler/Hersteller
nicht. A&W haftet insbesondere nicht für die
Vertragserfüllung durch den Händler oder durch
den Hersteller/Importeur des Fahrzeugs. A&W haftet
nicht für die Beschaffenheit und irgendwelche Mängel
aus dem Betrieb des Fahrzeugs.
8.3 Ausgeschlossen ist neben der Haftung von A&W
insbesondere auch die persönliche Haftung der Inhabers
bzw. der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen
und Mitarbeiter von A&W für während oder
nach der Auftragsabwicklung verursachte Schäden,
ausgenommen für grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursachte Schäden und solche, die durch die Verletzung
einer Kardinalpflicht entstanden sind. Entsprechendes
gilt für vor der Auftragsabwicklung entstandene
Schäden. A&W haftet nicht für unvorhersehbare
Folgeschäden.
9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum.
Stand 07.05.2007